
Die Grunderwerbsteuer (= eine Bundessteuer) wird anlässlich des Erwerbes von inländischen Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteilen, Baurechten und Gebäuden auf fremden Boden erhoben (bei nahen Angehörigen 2 %, sonst 3,5 % des Wertes). Binnen 1 Monat muss dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern de...
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